Diese Erklärung gilt für die unter www.hoetra2016.nrw.de veröffentlichte Website der Bezirksregierung Köln.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir immer bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Bezirksregierung Köln ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich grundsätzlich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Derzeit ist diese Website nicht barrierefrei. Wir sind weiterhin bemüht, die Website so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Diese Erklärung wurde am 10.07.2023 erstellt.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website per Email an GeodaetischeAnwendungen@bezreg-koeln.nrw.de
Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen, damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zeitnah zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.